Lieferbedingungen des Deutschen Textilreinigungs-Gewerbes
(AGB´s)
(zum Lesen Symbol bitte anklicken)
Beim Bundeskartellamt angemeldete und im Bundesanzeiger vom 9. August 1997
veröffentlichte Konditionenempfehlungen des Deutschen Textilreinigungs-Verbandes e.V. gem. § 38
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen.
1. Textilreinigung
wird sachgemäß und schonend ausgeführt.
2. Mängel am eingelieferten Reinigungsgut
Der Textilreiniger ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes
verursacht werden und die er nicht durch eine fachmännische Warenschau erkennen kann (z.B. Schäden
durch ungenügende Festigkeit des Gewe-bes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und
Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemäße Behandlung, verborgene Fremdkörper und
andere verborgene Mängel). Dasselbe gilt für Reinigungsgut, das nicht oder nur
begrenzt reinigungsfähig ist, soweit es nichtentsprechend gekennzeichnet ist oder der Textilreiniger dies durch
fachmännische Warenschau nicht erkennen kann.
3. Rückgabe
des Reinigungsgutes erfolgt gegen Aushändigung der Auftragsbestätigung (z. B. Ti-cket). Andernfalls hat der
Kunde seine Berechtigung zu beweisen. Der Kunde muss das Reinigungsgut innerhalb von drei Monaten
nach dem vereinbarten Liefertermin abholen. Geschieht dies nicht innerhalb eines Jahres nach diesem
Termin, und ist dem Textilreiniger der Kunde oder seine Adresse unbekannt, so ist er zur gesetzlich
vorgesehenen Verwertung berechtigt, es sei denn,der Kunde meldet sich vor der Verwertung. Solche
Kleidungsstücke, deren Erlös die Kosten des genannten Verwer-tungsverfahrens nicht übersteigt, können
wirtschaftlich vernünftig und
freihändig verwertet werden. Der Kunde hat Anspruch auf einen etwaigen Verwer-tungserlös.
4. Bei Mängel am ausgelieferten Reinigungsgut
hat der Kunde zu beweisen, dass das Reinigungsgut vom Textilreiniger bearbeitet wurde, z. B. durch Vorlage
der Auftragsbestätigung oder des Tickets. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von zwei Wochen nach
Rückgabe gerügt werden.
5. Haftungsgrenze
Der Textilreiniger haftet für den Verlust des Reinigungsgutes unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes. Für
Bearbeitungsschäden haftet der Textilreiniger nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbegrenzt in Höhe
des Zeitwertes. Ansonsten ist die Haftung auf das 15fache des Bearbeitungspreises begrenzt.
Achtung: Unsere Haftung kann auf das 15fache des Bearbeitungspreises begrenzt sein
(siehe Nr. 5 AGB). Sie können aber unbegrenzte Haftung in Höhe des Zeitwertes, z.B. durch Abschluss einer
Versicherung, vereinbaren. Wegen des bisherigen Wortlauts der Empfehlung wird auf die Bekanntmachung
Nr. 30/82 vom 18. März 1982 (BAnz. Nr. 61 vom 30. März 1982) Bezug genommen. Diese Bekanntmachung
enthält keine Entscheidung über die Vereinbarkeit der Empfehlung mit dem Gesetz zur Regelung des Rechts
der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz) vom 9. Dezember 1976. Die Befugnis, nach diesem
Gesetz sowie aufgrund anderer gesetzlicher Vor-schriften die gerichtliche Prüfung zu verlangen, wird durch
diese Bekanntmachung nicht eingeschränkt. Die vorstehende Empfehlung ist unverbindlich. Zu ihrer Durch-
setzung darf kein wirtschaftlicher, gesellschaftlicher oder sonstiger Druck angewendet werden.
Unser Betrieb ist
FashionCare zertifiziert